AUVIT Rechtsanwälte
Ihre Kanzlei für Schmerzensgeld, Arzthaftung & Verkehrsrecht
Jedem Opfer eines Verkehrsunfalls oder ärztlicher Falschbehandlung steht grundsätzlich Schmerzensgeld und Schadensersatz zu.
Ein wesentlicher Teil unserer anwaltlichen Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Unfallgeschädigten, Opfern ärztlicher Fehlbehandlung und der Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen.
Wir bieten unseren Mandanten im Bereich Schmerzensgeld individuelle und professionelle Rechtsberatung sowie gerichtliche Vertretung.
Gerne steht Ihnen ein Rechtsanwalt unseres Teams für eine kostenlose Erst-Einschätzung Ihres Falles zur Verfügung:
Eine optimal auf die Bedürfnisse des Mandanten zugeschnittene Dienstleistung ist selten nur von einer Fachdisziplin abhängig. Wir arbeiten deshalb eng mit Ärzten und Gutachtern zusammen und bringen somit juristischen Sachverstand und medizinisches Spezialwissen an einen Tisch.
Die Mehrzahl aller Schmerzensgeldfälle wird im Wege außergerichtlicher Vergleiche mit den (Haftpflicht-) Versicherungen geklärt. Unsere Erfahrung zeigt, dass ein und dieselbe Versicherung in nahezu identischen Fällen höchst unterschiedliche Vergleichsangebote macht. In einem Fall konnten wir für einen Kreuzbandriss ein Schmerzensgeld von ca. 7.000,- EUR verhandeln in einem anderen Fall mit identischer Verletzung bot die Versicherung zunächst einen Betrag von 1.600,- EUR an. Dies zeigt eindrucksvoll, dass sich die Wahl des richtigen Anwalts im Ergebnis deutlich auswirken kann.
Neben der eigentlichen Mandatsbearbeitung haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Opfer aus Verkehrsunfällen und ärztlicher Fehlbehandlung (Arzthaftung) zu unterstützen und das Internetportal www.schmerzensgeld.info entwickelt. Dieses bietet Geschädigten eine umfassende Informationsquelle und ermöglicht eine realistische Einschätzung des eigenen Schmerzensgeldanspruchs.
Machen Sie sich – auf den folgenden Seiten – ein Bild von Ihrem evtl. zukünftigen Rechtsanwalt: